Wie das BKA den baumlosen Wald durchforstet
Auf Netzpolitik wird gerade über die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert, unabsichtlich auf eine vom BKA indizierte Seite gelotst zu werden. Da sind die unterschiedlichsten Szenarien denkbar:
Verkürzte URLs (z.B. Tinyurl)
Link Prefetching
Redirects
You name it ...
Die Verfechter der Internetzensur haben auf die geäusserte Befürchtung, man könne auf diese Weise schuldlos in das Fahndungsraster der Polizeibehörde gelangen, interessante Beschwichtigungsformeln aufgesagt.
Es würden nur diejenigen überprüft werden, die mehrfach das Stoppschild aufrufen.
Nun, fast alle privaten und etliche geschäftliche Internetzugänge werden in Deutschland über die Vergabe dynamischer IPs bereitgestellt. Das bedeutet, dass die meisten Internetnutzer üblicherweise alle 24 Stunden eine neue Adresse aus dem Pool des Zugangsproviders erhalten. Diese Adresszuteilung wird von dem jeweiligen Provider gespeichert. Bei Bedarf (Verdacht auf einen Rechtsverstoss, der mit dieser IP begangen wurde) kann also eine ermittelnde Behörde über den Provider die Identität des Nutzers erfahren. Das ist eingeübte Rechtspraxis. Man rekapituliere: Der konkrete Verdacht einer ermittelnden Behörde auf einen begangenen Rechtsverstoss.
Die Beschwichtigungsformel der selbsternannten Sittenwächter suggeriert uns, ein konkreter Verdacht läge erst dann vor, wenn ein Internetnutzer mehrfach den Versuch unternimmt auf eine gesperrte Internetseite zu gelangen. Eine einmalige, versehentliche Verbindungsanfrage dagegen bliebe quasi anonym und würde nicht weiter aufgelöst.
Nur, wie findet das BKA heraus, dass es sich um Mister X handelt, der am 23. und am 25. des letzten Monats den Versuch unternommen hat, das "Milliardengeschäft" auf Trab zu halten? Es waren ja zwei unterschiedliche IP-Adressen.
Die Provider sind gesetzlich veranlasst, Verbindungsdaten für die Dauer von sechs Monaten vorzuhalten. Bei einer täglichen Abfrage der gespeicherten Verbindungsversuche vom jeweiligen Provider, müsste das BKA sich spätestens jetzt die Mehfachaufrufe der letzten sechs Monate als Klarnamen übermitteln lassen, um daraus einen konkreten Verdacht abzuleiten. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass die Behörde sich sämtliche Verbindungsversuche täglich mit den aufgelösten Klarnamen und Adressdaten zur Verfügung stellen lässt. Dadurch lassen sich Mehrfachaufrufe auch über einen längeren Zeitraum als sechs Monate erheben.
Es sollte sich also niemand die falsche Hoffnung machen, dass bei einem versehentlichen Aufruf gesperrter Seiten noch kein ausreichend konkreter Verdacht gegeben wäre, so dass die Daten dieses Fauxpas nicht Eingang in das Fahndungsraster des BKA fänden. Es mag ja sein, dass dadurch zunächst noch keine weiteren Ermittlungen von Seiten des BKA angestossen werden. Aber Sie sind drin und werden auch nicht gelöscht. Sie hatten hoffentlich nicht vor Lehrer zu werden oder eine politische Karriere zu starten, oder ...